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Mietbedingungen

Das Haus wird in funktionstüchtigem Zustand und kontrolliert übergeben. Etwaige Schäden muß der Mieter bei Übernahme anzeigen, ansonsten gehen sie zu seinen Lasten
Haustiere sind nicht gestattet.
Das Haus ist bitte in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen, Geschirr ist gespült und eingeräumt, der Müll geleert und der Kühlschrank sowie der Herd gereinigt.


Hier noch die AGB's:

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
REISEBEDINGUNGEN FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE
FERIENOBJEKT IN RERIK „Ferienhaus-Heidrun.de“

Sehr geehrter Reisegast,

die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote (Gesamtheit von Reiseleistungen gemäß § 651 a Abs. 1 BGB). Sie werden, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachfolgend „Gast“ genannt – und mich als Reiseveranstalter – nachfolgend „Vermieter“ genannt – im Buchungsfalle nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a – m BGB zustande kommenden Reisevertrages. Bitte lesen Sie diese Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages durch Buchung des Gastes und Buchungsbestätigung

1.1. Mit der Buchungserklärung/Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung verbindlich an. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Wege. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahmebestätigung des Buchungsauftrags dar.

1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Vermieter zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Vermieter dem Gast die Buchungsbestätigung aushändigen. Eine Buchungsbestätigung ist entbehrlich, wenn die Buchungserklärung des Gastes weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn abgegeben wird.

1.3. Der die Buchung vornehmende Gast haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Gästen aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Vermieters vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast dieses geänderte Angebot innerhalb der Frist annimmt.

2. Bezahlung

2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung des Vermieters/Zugang der Eingangsbestätigung der Annahmeerklärung des Gastes beim Gast) ist eine Anzahlung in Höhe von 20% zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird.

2.2. Die Restzahlung ist 2 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus den in Ziffer 7.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.

2.3. Soweit Vorauszahlungen vor Reisebeginn vereinbart sind, der Sicherungsschein übergeben ist und die Tourismusstelle zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, von der Tourismusstelle nach Vertragsschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt hiervon unberührt.

3. Leistungen

Die Leistungsverpflichtung des Vermieters ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung des Angebotes des Vermieters sowie darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung und aus mit dem Gast schriftlich oder mündlich rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen.

4. Leistungs- und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, und die von dem Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Vermieter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Vermieter dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Änderungen vorbehalten
Ostseebad Rerik im Jahr 2014

 

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